09.03.2026
Gleichwertigkeit von Abschlüssen
Attraktivere Einstiegschancen für nicht-akademische Fachkräfte im staatlichen Arbeitsschutz
Berufliche und akademische Bildung gleichzustellen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Das Arbeitsministerium plant, hochwertige Abschlüsse von nicht-akademischen Fachkräften bei Einstellung in die staatliche Arbeitsschutzverwaltung künftig als gleichwertig zu einem Bachelor-Abschluss anzukennen.
Die entsprechende Änderung in der Laufbahnverordnung wurde vom Kabinett beschlossen und geht nun in die Verbändeanhörung. Die geplante Änderung betrifft Bewerberinnen und Bewerber mit Meister- oder Technikerabschlüssen sowie Bachelor Professionals.