
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.lfga.nrw.de
Das Landesam für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.lfga.nrw.de und seine Unterkapitel.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.lfga.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen ggf. derzeit nicht komplett vereinbar. Sie basiert auf der Internetseite www.lia.nrw.de und entspricht mindestens deren (sowie in Teilen einem höheren) Stand der Barrierefreiheit.
Wichtiger Hinweis
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen auf www.lfga.nrw.de kann frühestens Anfang 2026 durchgeführt werden. Die Verzögerung entsteht aufgrund eines technisch notwendigen Upgrades des Content-Management-Systems, das zunächst von unserem technischen Dienstleister erfolgen muss. Sobald dieses durchgeführt wurde, wird der Barrierefreiheitstest durchgeführt und die Ergebnisse auf dieser Unterseite veröffentlicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zum LfGA NRW aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen. Insbesondere können Sie uns mitteilen, wenn Ihnen Mängel auf der Seite aufgefallen sind. Außerdem können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Informationen über Inhalte benötigen, die nicht in der Richtlinie enthalten sind.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an das LIA.nrw übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ihre Ansprechpersonen in der Online-Redaktion:
Christoph Hüsken
Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@lfga.nrw.de
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen (Kontakt per E-Mail: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw) prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.lfga.nrw.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten (Kontakt per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de). Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen.