06.08.2025
Servicehotlines zu Gesundheit und Arbeitsschutz
Bewährte Beratung unter neuer Nummer
Die verschiedenen Beratungsangebote des LfGA NRW zu Gesundheit und Arbeitsschutz erreichen Sie ab sofort unter neuen Rufnummern.
Folgende Nummern haben sich geändert:
Telefonische Erstberatung zum Arbeitsschutz (Tel. 0234 41692 7474)
(Mo.-Do. 9:00-15:00 Uhr, Fr. 9:00-14:00 Uhr)
Die Servicehotline ist die erste Anlaufstelle für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Fragen zum Arbeitsschutz oder zur Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen haben. Dabei kann es zum Beispiel um die Themen Arbeitszeit, Mutterschutz oder Strahlenschutz gehen.
Zentrale Stelle Gesunde Kindheit (Tel. 0234 41692-3222, Fax 0234 41692-8510)
(Mo.-Do. 9:00-12:00 Uhr)
Durch die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit wird die Teilnahme an allen Früherkennungsuntersuchungen U5 - U9 in Nordrhein-Westfalen dokumentiert. Eltern und Erziehungsberechtigte können sich bei Fragen oder Unklarheiten an die Zentrale Stelle wenden.
Serviceteam Landarztgesetz NRW (Tel. 0234 41692-7777)
Das Serviceteam für die Landarztquote beantwortet Fragen zum Auswahlverfahren, zur Antragstellung und zum Vertrag nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen. An das Serviceteam können sich neben Bewerberinnen und Bewerbern auch die betroffenen Studierenden und Ärztinnen und Ärzte wenden sowie Arbeitsagenturen, Studierendensekretariate und weitere Interessierte.
Hintergrund: Im Rahmen der Fusion des Landeszentrums Gesundheit NRW und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW zum Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen hat sich unsere technische Infrastruktur verändert. Deswegen sind die nun vom LfGA NRW betreuten Hotlines unter neuen Telefonnummern erreichbar.